Wenn Sie von der Polizei dabei erwischt werden, zu schnell gefahren zu sein, ist das sehr ärgerlich und mitunter auch sehr teuer – und es führt oftmals zu Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg! Noch ärgerlicher ist es, wenn die Überschreitung der Geschwindigkeit zu einem Fahrverbot führt. Damit dies nicht geschieht
sollten Sie bei jedem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine Überprüfung durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht vornehmen lassen. Das geht so:
- Sie schicken uns den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid mit dem Zustellungsumschlag (zur Berechnung der Zweiwochenfrist für den Einspruch für uns ganz wichtig!) und einer Vollmacht per Mail oder auf dem Postwege oder Sie bringen uns die Unterlagen vorbei.
- Wir melden uns bei der Bußgeldstelle als Verteidiger, legen gegebenenfalls Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und beantragen Akteneinsicht.
- Sobald die Bußgeldakte bei uns eingegangen ist prüfen wir alles was wichtig ist, das Meßprotokoll, das Tatfoto (sind Sie erkennbar?), die ordnungsgemäße Beschilderung durch Verkehrszeichen, Erkennbarkeit der Verkehrszeichen, den Eichschein, die Schulungsbescheinigung des Meßbeamten, die Einhaltung der Betriebsanleitung, ist die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit verjährt? Oftmals finden sich hier schon schwerwiegende Fehler, diese Fehler beanstanden wir bei der Bußgeldstelle mit dem Ziel der Einstellung des Verfahrens.
- Soweit erforderlich beauftragen wir in Ihrem Namen ein Sachverständigengutachten zur weiteren Überprüfung des Messverfahrens. Wir arbeiten deshalb mit den Profis von der DEKRA zusammen, die auch vom Gericht zur Prüfung des Verkehrsverstoßes befragt werden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, muss die Versicherung die Kosten hierfür übernehmen! Der Sachverständige prüft das Messverfahren im Detail, er überprüft das Messgerät selbst, er prüft, ob das Messgerät entsprechend der Gebrauchsanleitung benutzt wurde, er prüft den Tatort, die ordnungsgemäße Beschilderung, die Eichmarken und vieles mehr. Durch ein Sachverständigengutachten gelingt oftmals der Nachweis der fehlerhaften Messung und das führt dann wiederum zur Einstellung des Verfahrens.
Jedes Messverfahren hat andere Schwächen, erfahren Sie hier, welche realistischen Möglichkeiten bestehen, über einen Fehler bei der Messung zur Einstellung des Verfahrens zu gelangen! Hier unser kurzer Überblick:
ESO 3.0
Dieses Gerät befindet sich in der Regel am Fahrbahnrand, ausgelöst wird die Messung durch eine Helligkeitsveränderung im Verkehrsraum vor dem Messgerät, wenn also ein Fahrzeug vor dem Messgerät vorbeifährt. Die Messung wird also quer über die Fahrbahn durchgeführt, wenn das Fahrzeug vor dem Messgerät zu schnell vorbeifährt, wird die Messung ausgelöst. Wenn Sie das Messgerät am Fahrbahnrand rechtzeitig erkennen und Ihr Fahrzeug abbremsen, können Sie hier möglicherweise noch die Messung einer zu hohen Geschwindigkeit verhindern.
Mögliche Messfehler:
- Fehlerhafte Einrichtung der Messstelle z.B. durch unterbliebene oder fehlerhafte Verwendung einer Neigungswasserwaage, kann in der Regel nur ein Sachverständiger feststellen
- Veränderung der Kameraposition innerhalb der Meßreihe ohne neue Dokumentation der Fotolinie, kann in der Regel nur ein Sachverständiger feststellen
- Auslösung einer Geistermessung durch vorauseilendem Schatten, ist beim Tatfoto gegebenenfalls zu sehen
- Auslösen einer Messung durch ein anderes Fahrzeug, welches sich neben dem Fahrzeug befindet
- keine ordnungsgemäße Dokumentation des Abstandes zwischen Messgerät und Fahrbahnrand
Riegl FG21-P
Dieses Messgerät arbeitet mit Laser. Die Messung wird in den Verkehrsraum hinein durchgeführt, die Messung kann sowohl manuell erfolgen durch einen Polizeibeamten, der das Gerät per Hand bedient, oder die Messung erfolgt stationär von einem fest installierten Gerät. Gemessen wird entgegen der Fahrtrichtung, oftmals erfolgt die Messung in einer Entfernung, bei der der Verkehrsteilnehmer das Gerät noch gar nicht optisch wahrnimmt. Das ist das Raffinierte an dieser Messung. Wenn man das Messgerät gesehen hat ist es meistens schon zu spät! Eine fotografische Dokumentation der Messung erfolgt nicht.
Mögliche Messfehler:
- Der Meßbeamte muss vor Beginn der Messung die vorgeschriebenen Tests durchführen, hierbei geschehen oft Fehler, die in der Regel nur der Sachverständige feststellen kann. Ganz wichtig ist der Aligntest (Test der Visiereinrichtung). Dabei wird die Funktionsweise des Messgerätes vor der eigentlichen Messung überprüft anhand einer Reflexionsfläche, die für die Prüfung geeignet sein muss. Nur wenn dieser Test ordnungsgemäß durchgeführt wird ist auch die Messung verwertbar. Bei diesem Test werden häufig Fehler gemacht, auch diese Fehler findet in der Regel nur der Sachverständige.
- Die Messung muss richtig dokumentiert sein, zudem gilt das „4-Augen-Prinzip“, ein Beamter führt die Messung durch, der 2. Meßbeamte liest die gemessenen Werte ab und trägt sie ein. Das Meßprotokoll muss ordnungsgemäß ausgeführt sein, es muss der Zeitpunkt der Messung, die Meßentfernung, der Messwert und die Verkehrslage notiert werden.
PoliScan Speed
Auch dieses Messgerät arbeitet mit Laser, allerdings mit fotografischer Dokumentation. Auch hier wird in den Verkehrsraum entgegen der Fahrtrichtung gemessen, das Gerät erlaubt eine mehrspurige Fahrbahnüberwachung, sodass alle im Zielkorridor befindlichen Fahrzeuge gleichzeitig erfasst und gemessen werden können. Der Betrieb erfolgt vollautomatisch und erfordert keinen aufmerksamen Meßbetrieb. Auch hier ist der Verstoß oftmals bereits dokumentiert, wenn man das Messgerät noch gar nicht gesehen hat.
Mögliche Messfehler:
- Wenn der Auswerterahmens des Messfotos nicht die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt, ist die Messung nicht verwertbar. Der Auswerterahmen muss unterhalb des Radaufstandspunktes enden, Kennzeichen und zumindest ein Teil des Vorderrades muss abgebildet sein, kein weiteres Fahrzeug darf im Auswerterahmens abgebildet sein.
- Das Messfoto muss eine ordnungsgemäße und geschlossene digitale Signatur aufweisen, damit sichergestellt ist, dass nachträgliche Veränderungen und Manipulationen des Tatfotos nicht erfolgt sind, das prüft in der Regel der Sachverständige
Traffipax TraffiStar S330
Dieses Messgerät ist auf der rechten oder der linken Seite der Fahrbahn fest installiert, es wird entgegen der Fahrtrichtung gemessen. Die Messung wird durch 3 Piezo-Sensor-Kabel ausgelöst, die in der Fahrbahn eingelassen sind. Gemessen wird die Geschwindigkeit, mit der das Fahrzeug über diese Kabel fährt. Ist die Geschwindigkeit zu hoch löst das Messgerät eine Messung aus. Auch hier kann man das Auslösen der Messung noch verhindern, wenn man das Gerät rechtzeitig sieht und vor den Sensorkabeln abbremst. Die Messung wird tatsächlich erst durch das Überfahren der Kabel ausgelöst. Wenn dann die Messung ausgelöst ist bestehen wenig Chancen, die Messung zu beanstanden. Das Gerät arbeitet nahezu fehlerfrei, wenn ein Fehler vorliegt, beispielsweise die Kabel fehlerhaft sind, wird keine Messung ausgelöst.
Mögliche Verteidigungsstrategie:
- Bestreiten der Fahrereigenschaft: „Ich war nicht der Fahrzeugführer!“
- Keine ordnungsgemäße Beschilderung vor der Messeanlage: „Ich habe das Verkehrsschild mit der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gesehen!“ – „Es gab kein Verkehrsschild mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung!“
- Unbedingt den Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen! Auf keinen Fall leichtfertig eine andere Person als Fahrzeugführer benennen, das löst möglicherweise ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 StGB aus! Also Vorsicht!
Leivtec XV3
Es handelt sich um ein Lasermessgerät, durch den Sensor werden Infrarot-Lichtimpulse ausgesandt, welche am gemessenen Fahrzeug reflektiert werden, die Laufzeit der Impulse wird gemessen und ergibt die Geschwindigkeit. Es findet eine Videoaufzeichnung des Meßvorganges sowie der dazugehörigen Verkehrssituation statt.
Mögliche Messfehler:
- Es darf kein 2. Fahrzeug innerhalb des Meßfeldrahmens befindlich sein.
- Zu langes Kabel zwischen Rechnereinheit und Bedieneinheit, dieses darf laut Bauartzulassung nicht länger als 3 m sein, bei zu langem Kabel ist die Messung nicht verwertbar.