Strafverfahren – Was nun?
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
Einfach mal die Fresse halten! (Zitat von Dieter Nuhr)
- Sie haben das Recht zu schweigen, wenn die Polizei Sie befragt! Nehmen Sie Ihr Schweigerecht wahr!
- Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten!
- Wenn die Polizei Sie zu der Beschuldigung befragt, äußern Sie sich nicht!
- Was soll ich denn sagen? Sagen Sie: „Ich möchte mich nicht äußern! Ich gebe keine Stellungnahme ab!“
Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin