Bußgeldverfahren – Was nun?

Bei Rot über die Ampel gefahren! Kann man da was machen?

Die besten Tricks bei Rotlichtverstößen!

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

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Sie sind bei roter Ampel über die Haltelinie gefahren! Rotlichtverstoß! Das kann teuer werden und kostet Punkte in Flensburg! Wenn die Ampel noch nicht 1 Sekunde rot war kostet das 90 € und einen Punkt in Flensburg, kein Fahrverbot. War die Ampel bereits 1 Sekunde oder länger rot kostet das 200 €, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot, wenn zusätzlich eine Gefährdung festgestellt wird kostet es sogar 320 €, kommt es zum Unfall kostet es sogar 360 €, jeweils mit 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Sie sollten also keine Fehler machen und schnellstmöglich kompetente Hilfe durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Äußern Sie sich auf keinen Fall selbst in dem Bußgeldverfahren!

Was können Sie tun?

  • Sie sind auf dem Tatfoto nicht erkennbar und bestreiten, dass Sie gefahren sind!
  • Der Rotlichtverstoß wird von der Meßanlage nicht dokumentiert. Das ist dann der Fall, wenn die Messanlage zwar das Überfahren der Haltelinie bei roter Ampel dokumentiert, nicht aber das Weiterfahren Ihres Fahrzeugs in den Gefährdungsbereich, also in den Bereich, in dem sich der Querverkehr befindet (Wir haben das vor kurzem bei der Messanlage am Großen Stern in Berlin nachgewiesen, die Anlage war falsch justiert, das 2. Foto der Messung dokumentierte nicht den Gefährdungsbereich, das führte dazu, dass alle von uns bearbeiteten Verfahren wegen Rotlichtverstößen eingestellt wurden, zudem wurde die gesamte Messanlage für mehrere Wochen abgeschaltet). Dieser Fehler ist nur mit anwaltlicher Hilfe und bei Beauftragung eines Sachverständigengutachtens nachweisbar. In der Regel lassen wir bei Rotlichtverstößen für unsere Mandanten ein Sachverständigengutachten zur Prüfung der Anlage anfertigen. Das garantiert bestmögliche Ergebnisse, wenn die Anlage fehlerhaft arbeitet wird dies von uns auch festgestellt! Wir arbeiten deshalb mit den Profis von der DEKRA zusammen, die auch vom Gericht zur Prüfung des Verkehrsverstoßes befragt werden.

Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.

So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:

  • Schildern Sie kurz Ihren Fall oder übersenden Sie einfach die entsprechenden Unterlagen (z. B. Bußgeldbescheid).
  • Sie erhalten noch am gleichen Tag bzw. spätestens am Folgetag einen Rückruf von Rechtsanwalt Klinski.

D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.

Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!

Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.

Wie kann ich Ihnen helfen?


Damit der Anwalt Ihnen helfen kann, benötigt er die von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Sie können das Formular hier als PDF runterladen, ausdrucken und unterschreiben.

Verlieren Sie keine Zeit und senden Sie uns schnellst­möglich das Formular zu eingescannt per E-Mail (kanzlei@ra-klinski.de), Fax (030 - 34 79 25 25) oder per Post.

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