Führerschein weg oder in Gefahr – Was nun?

Aufforderung zur MPU (Idiotentest)!

Was kann man tun?

Wie besteht man den Test?

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

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  • Wenn Sie eine Aufforderung zur MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten ist schnelles Handeln geboten! Sie sollten unverzüglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Beratung hinzuziehen.
  • Der Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft für Sie, ob die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen berechtigt ein MPG (medizinisch-psychologisches Gutachten) fordert. Dazu besorgt er sich unverzüglich die Fahrerlaubnisakte und bespricht mit Ihnen gemeinsam den Inhalt und die dort enthaltenen Fakten. Ergibt die Prüfung, dass die Aufforderung zur Beibringung eines MPG berechtigt ist, müssen Sie sich schnellstmöglich sachgerecht auf die Begutachtung vorbereiten.
  • Wir sind mit absolut qualifizierten und spezialisierten Verkehrspsychologen vernetzt und können Ihnen professionelle Vorbereitung auf die Begutachtung vermitteln. Nach unserer jahrelangen Erfahrung ist allein diese Vorbereitung Garant für das Bestehen der Begutachtung. Wenn also unsere Vorprüfung ergibt, dass Sie sich einer MPU unterziehen müssen, vermitteln wir Ihnen einen geeigneten und qualifizierten Verkehrspsychologen, der Sie unverzüglich – zunächst in einem vorbereitenden Erstgespräch – über das weitere Verfahren und die Vorbereitung informiert und Sie entscheiden dann, ob Sie sich mit seiner Hilfe auf die MPU vorbereiten wollen. Diese Vorbereitung garantiert Ihnen bestmögliche Erfolgsaussichten und führt in den meisten Fällen dazu, dass Sie die MPU positiv abschließen und der Behörde ein positives Gutachten vorlegen können. Damit können Sie Ihre Fahrerlaubnis retten und verhindern, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird!
  • Mit dem von uns empfohlenen Verkehrspsychologen besprechen Sie auch, ob und für welche Dauer ein Abstinenznachweis zu erbringen ist, bei Konsum harter Drogen ist regelmäßig ein Abstinenznachweis von 12 Monaten zu erbringen, damit muss also frühzeitig begonnen werden, anderenfalls endet bereits aus diesem Grund die Begutachtung negativ. Häufig ist allerdings auch nur ein Abstinenznachweis von 6 Monaten erforderlich. All dies besprechen Sie mit dem Verkehrspsychologen, er ist der absolute Experte und schätzt die Situation für Sie zutreffend ein.

Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.

So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:

  • Schildern Sie kurz Ihren Fall oder übersenden Sie einfach die entsprechenden Unterlagen (z. B. Bußgeldbescheid).
  • Sie erhalten noch am gleichen Tag bzw. spätestens am Folgetag einen Rückruf von Rechtsanwalt Klinski.

D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.

Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!

Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.

Wie kann ich Ihnen helfen?


Damit der Anwalt Ihnen helfen kann, benötigt er die von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Sie können das Formular hier als PDF runterladen, ausdrucken und unterschreiben.

Verlieren Sie keine Zeit und senden Sie uns schnellst­möglich das Formular zu eingescannt per E-Mail (kanzlei@ra-klinski.de), Fax (030 - 34 79 25 25) oder per Post.

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Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

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