Drogen im Straßenverkehr – Führerschein weg! Oder doch nicht?
Diese Unterscheidung müssen sie kennen:
Cannabis (Haschisch, Marihuana) & harte Drogen
Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin
Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin
Lesen Sie hier was wichtig ist:
Der wichtigste Tipp vorab:
Einfach mal die Fresse halten! (Zitat Dieter Nuhr)
Äußern Sie sich nicht bei der Polizei, sagen Sie nichts, sagen Sie einfach: „Ich möchte mich nicht äußern, ich gebe keine Stellungnahme ab!“
Nahezu alle Informationen zum Drogenkonsum erhält die Fahrerlaubnisbehörde von der Polizei. Die Polizei kontrolliert Sie auf der Straße, Sie äußern sich, geben einfach mal gelegentlichen Konsum von einem Joint zu oder so ähnlich, einfach „Ball flach halten“, denken Sie, und schon ist es passiert. Dieser Bericht wird an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt, und schon weiß die Fahrerlaubnisbehörde über Ihren Drogenkonsum Bescheid und das Übel nimmt seinen Lauf …
Wenn das dann so ist, sollten Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig lesen:
Ein Fahrzeug führen unter der Wirkung von Cannabis: Führerschein nicht immer weg!
Ein Fahrzeug führen unter der Wirkung von harten Drogen (alle anderen Drogen außer Cannabis): Führerschein ist weg!
Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.
So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:
D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.
Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!
Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.
Rechtsanwalt Klinski
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