Drogen im Straßenverkehr – Führerschein weg! Oder doch nicht?

Diese Unterscheidung müssen sie kennen:

Cannabis (Haschisch, Marihuana) & harte Drogen

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

→ Kontakt

Lesen Sie hier was wichtig ist:

Der wichtigste Tipp vorab:

Einfach mal die Fresse halten!  (Zitat Dieter Nuhr)

Äußern Sie sich nicht bei der Polizei, sagen Sie nichts, sagen Sie einfach: „Ich möchte mich nicht äußern, ich gebe keine Stellungnahme ab!“

Nahezu alle Informationen zum Drogenkonsum erhält die Fahrerlaubnisbehörde von der Polizei. Die Polizei kontrolliert Sie auf der Straße, Sie äußern sich, geben einfach mal gelegentlichen Konsum von einem Joint zu oder so ähnlich, einfach „Ball flach halten“, denken Sie, und schon ist es passiert. Dieser Bericht wird an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt, und schon weiß die Fahrerlaubnisbehörde über Ihren Drogenkonsum Bescheid und das Übel nimmt seinen Lauf …

Wenn das dann so ist, sollten Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig lesen:

  

Ein Fahrzeug führen unter der Wirkung von Cannabis: Führerschein nicht immer weg! 

  • Der einmalige Konsum von Cannabis beim Führen eines Kraftfahrzeugs führt nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde allerdings davon Kenntnis erhält, kann sie vom Inhaber der Fahrerlaubnis ein ärztliches Attest oder auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPG) zur Klärung der Eignung zum Führen von Fahrzeugen verlangen. Wenn im Rahmen eines solchen Attests oder Gutachtens ein einmaliger Konsum nicht widerlegt werden kann, wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen!
  • Der gelegentliche Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr unter Wirkung von Cannabis mindestens in einem Fall führt nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls nicht automatisch zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnisbehörde kann allerdings zur Klärung der Frage, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anfordern. Wenn dieses Gutachten die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestätigt, wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen. Übrigens liegt gelegentlicher Konsum bereits bei 2-maligem Konsum vor!
  • Der regelmäßige Konsum von Cannabis, egal ob bei Teilnahme am Straßenverkehr oder nicht, führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis!
  • Welcher Sachverhalt der Behörde bekannt ist, ist regelmäßig nur mit Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht und bei Einsicht in die Fahrerlaubnisakte zu klären. Unverzügliche Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ist deshalb absolut wichtig, um alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen.
  • Geht es also nur um einmaligen oder gelegentlichen Konsum von Cannabis besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis zu retten. Wir vermitteln Ihnen einen geeigneten qualifizierten Verkehrspsychologen, der die Lage für Sie zutreffend prüft und einschätzt und zusammen mit Ihnen insbesondere einschätzt, ob die Möglichkeit besteht, ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. In 30 % aller Fälle ist dies möglich, ob Sie dazu gehören wird der Verkehrspsychologe mit Ihnen klären. Wir sind Ihnen bei der Kommunikation und Auswahl des Verkehrspsychologen behilflich, wir stehen in ständiger Kooperation mit qualifizierten Verkehrspsychologen die wissen, welche Anforderungen bei der Begutachtung an Sie gestellt werden und ob Sie diese Anforderungen erfüllen können!

Ein Fahrzeug führen unter der Wirkung von harten Drogen (alle anderen Drogen außer Cannabis): Führerschein ist weg!

  • Erhält die Fahrerlaubnisbehörde davon Kenntnis, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis harte Drogen konsumiert, egal ob im Straßenverkehr oder sonst wo, wird die Fahrerlaubnis entzogen, es besteht keine Möglichkeit, etwa zuvor durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens oder eines ärztlichen Attests die Eignung nachzuweisen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist nicht zu verhindern.
  • Allerdings gilt auch hier: Es ist unbedingt zu prüfen, welche Tatsachen der Fahrerlaubnisbehörde bekannt geworden sind und auf welche Weise die Behörde die Tatsachen erfahren hat. Nur der Fachanwalt für Verkehrsrecht kann kurzfristig Einsicht in die Fahrerlaubnisakte nehmen und die Fakten prüfen, erst dann kann zuverlässig die Lage eingeschätzt werden und erst dann können zuverlässig wirksamen Maßnahmen eingeleitet werden.

 

 

 

Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.

So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:

  • Schildern Sie kurz Ihren Fall oder übersenden Sie einfach die entsprechenden Unterlagen (z. B. Bußgeldbescheid).
  • Sie erhalten noch am gleichen Tag bzw. spätestens am Folgetag einen Rückruf von Rechtsanwalt Klinski.

D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.

Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!

Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.

Wie kann ich Ihnen helfen?


Damit der Anwalt Ihnen helfen kann, benötigt er die von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Sie können das Formular hier als PDF runterladen, ausdrucken und unterschreiben.

Verlieren Sie keine Zeit und senden Sie uns schnellst­möglich das Formular zu eingescannt per E-Mail (kanzlei@ra-klinski.de), Fax (030 - 34 79 25 25) oder per Post.

Maximale Dateigröße: 10MB

Angaben zu Ihrer Person

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

(030) 3479250

Montag bis Donnerstag
von 9 bis 13 und
von 15  bis 18 Uhr

Freitag
von 9 bis 13 und
von 14 – 16 Uhr