- Wenn Sie während der Probezeit, die 2 Jahre dauert, 1 Punkt oder mehr in Flensburg erwerben, müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen und dies innerhalb der von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzten Frist vorlegen. Tun Sie dies nicht, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen! Bei Strafverfahren erhalten Sie in der Regel immer Punkte (außer bei fahrlässiger Körperverletzung in bestimmten Fällen), bei Bußgeldverfahren in der Regel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, bei Abstandsverstößen und bei Rotlichtverstößen.
- Wenn Sie nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit erneut 1 Punkt oder mehr erwerben, werden Sie schriftlich verwarnt und Sie erhalten eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Dafür wird Ihnen eine Frist gesetzt, die aber nicht dazu verpflichtet, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren.
- Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist erneut 1 Punkt oder mehr erwerben, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Was kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie tun?
Er holt für Sie schnellstmöglich einen Registerauszug aus Flensburg und prüft die Punkte. Soweit eines der dort aufgeführten Verfahren Ihnen nicht bekannt ist, prüft er Möglichkeiten der Wiedereinsetzung, mit der Wiedereinsetzung können erworbene Punkte reduziert werden. Wiedereinsetzung ist aber nur möglich, wenn ohne Verschulden Rechtsmittel gegen die im Register eingetragene Entscheidung nicht eingelegt werden konnten.
Sollte es zur Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe kommen, prüfen wir für Sie, ob die Fahrerlaubnisbehörde das vorgeschriebene Verfahren, erst Aufbauseminar anordnen, dann verwarnen, dann Fristablauf, dann weitere Zuwiderhandlung, eingehalten hat.