Führerschein weg oder in Gefahr – Was nun?

Führerschein auf Probe – Aufforderung zum Aufbauseminar!

Schriftliche Verwarnung!

Empfehlung zur Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung!

Was kann man tun?

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

→ Kontakt

  • Wenn Sie während der Probezeit, die 2 Jahre dauert, 1 Punkt oder mehr in Flensburg erwerben, müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen und dies innerhalb der von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzten Frist vorlegen. Tun Sie dies nicht, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen! Bei Strafverfahren erhalten Sie in der Regel immer Punkte (außer bei fahrlässiger Körperverletzung in bestimmten Fällen), bei Bußgeldverfahren in der Regel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, bei Abstandsverstößen und bei Rotlichtverstößen.
  • Wenn Sie nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit erneut 1 Punkt oder mehr erwerben, werden Sie schriftlich verwarnt und Sie erhalten eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Dafür wird Ihnen eine Frist gesetzt, die aber nicht dazu verpflichtet, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren.
  • Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist erneut 1 Punkt oder mehr erwerben, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

Was kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie tun?

Er holt für Sie schnellstmöglich einen Registerauszug aus Flensburg und prüft die Punkte. Soweit eines der dort aufgeführten Verfahren Ihnen nicht bekannt ist, prüft er Möglichkeiten der Wiedereinsetzung, mit der Wiedereinsetzung können erworbene Punkte reduziert werden. Wiedereinsetzung ist aber nur möglich, wenn ohne Verschulden Rechtsmittel gegen die im Register eingetragene Entscheidung nicht eingelegt werden konnten.

Sollte es zur Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe kommen, prüfen wir für Sie, ob die Fahrerlaubnisbehörde das vorgeschriebene Verfahren, erst Aufbauseminar anordnen, dann verwarnen, dann Fristablauf, dann weitere Zuwiderhandlung, eingehalten hat.

 

Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.

So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:

  • Schildern Sie kurz Ihren Fall oder übersenden Sie einfach die entsprechenden Unterlagen (z. B. Bußgeldbescheid).
  • Sie erhalten noch am gleichen Tag bzw. spätestens am Folgetag einen Rückruf von Rechtsanwalt Klinski.

D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.

Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!

Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.

Wie kann ich Ihnen helfen?


Damit der Anwalt Ihnen helfen kann, benötigt er die von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Sie können das Formular hier als PDF runterladen, ausdrucken und unterschreiben.

Verlieren Sie keine Zeit und senden Sie uns schnellst­möglich das Formular zu eingescannt per E-Mail (kanzlei@ra-klinski.de), Fax (030 - 34 79 25 25) oder per Post.

Maximale Dateigröße: 10MB

Angaben zu Ihrer Person

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

(030) 3479250

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