Führerschein weg oder in Gefahr – Was nun?
Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück?
Was ist zu beachten?
5 Fragen – 5 Antworten!
Das sollten Sie wissen!
Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin
Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde haben Sie auch keinen Führerschein mehr. Sie müssen unbedingt einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis beim Bürgeramt stellen. Dabei müssen Sie Sperrfristen beachten, die Ihnen durch Urteil oder durch die behördliche Entscheidung aufgegeben wurden, Sperrfristen sind Fristen, die einzuhalten sind, bevor Ihnen eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Die Fahrerlaubnisbehörde benötigt regelmäßig bis zu 3 Monate für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie müssen also mindestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, damit Ihnen rechtzeitig nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Bevor Sie diesen Antrag stellen, sollten Sie unbedingt zuvor den fachkundigen Rat des Fachanwalts für Verkehrsrecht einholen, um zu klären, ob Sie vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein ärztliches Attest beibringen müssen, ein MPG (medizinisch-psychologisches Gutachten oder auch Idiotentest genannt) oder einen Abstinenznachweis. Wenn Sie den Antrag ohne vorherige fachkundige Beratung stellen riskieren Sie, dass der Antrag abgewiesen wird, obwohl Sie eine Verwaltungsgebühr für den Antrag i.H.v. 220 € gezahlt haben. Diese Kosten sollten Sie sich sparen.
Was kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie tun?
Wir prüfen anhand Ihrer Unterlagen, ob eine MPU erforderlich ist. Wir prüfen, ob zusätzlich ein Abstinenznachweis erforderlich ist. Wir empfehlen Ihnen in Zweifelsfällen regelmäßig eine zusätzliche fachkundige Beratung durch von uns ausgewählte und qualifizierte Verkehrspsychologen, die zuverlässig die offenen Fragen für die Vorbereitung mit Ihnen besprechen.
3. Muss ich einen Abstinenznachweis erbringen? Für welche Dauer?
Für eine positive MPU ist darüber hinaus bei Drogen im Straßenverkehr regelmäßig ein Abstinenznachweis von 6-12 Monaten erforderlich, bei Alkohol im Straßenverkehr ab 1,6 Promille ebenso für 6-12 Monate, allerdings abhängig von den Umständen des Einzelfalles.
Was kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie tun?
Wir prüfen anhand Ihrer Unterlagen, ob eine MPU erforderlich ist. Wir prüfen, ob zusätzlich ein Abstinenznachweis erforderlich ist. Wir empfehlen Ihnen in Zweifelsfällen regelmäßig eine zusätzliche fachkundige Beratung durch von uns ausgewählte und qualifizierte Verkehrspsychologen, die zuverlässig die offenen Fragen für die Vorbereitung mit Ihnen besprechen.
4. Wie kann ich mich auf die MPU (Idiotentest) vorbereiten?
Was kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie tun?
Sie erfahren bei uns in einem ausführlichen Beratungsgespräch, ob Sie eine MPU machen müssen und wie sie sich perfekt darauf vorbereiten. Wir besprechen mit Ihnen insbesondere die Vorbereitung durch einen Verkehrspsychologen, Kosten, Fristen usw. Wir bieten unseren Mandanten für die gesamte Dauer der Vorbereitung auf die neue Fahrerlaubnis ein Beratungsmandat an, im Rahmen dieses Mandates beraten und betreuen wir Sie, wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf die MPU, wir führen gegebenenfalls notwendige Korrespondenz mit der Fahrerlaubnisbehörde für Sie, insbesondere wenn die von dort gesetzten Fristen nicht eingehalten werden können, wir klären offene Fragen, die sich bei Ihnen im Rahmen der Vorbereitung ergeben. Die Kosten hierfür betragen ca. 580 €, eine sinnvolle Investition, um eine zielgerichtete Vorbereitung auf die MPU zu gewährleisten.
Ja, natürlich! Zusammengefasst müssen Sie diese Punkte beachten und Sie haben nahezu 100 % Sicherheit, ein positives MPG zu erhalten:
Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.
So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:
D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.
Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!
Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.
Rechtsanwalt Klinski
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