Führerschein weg oder in Gefahr – Was nun?

Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück?

Was ist zu beachten?

5 Fragen – 5 Antworten!

Das sollten Sie wissen!

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

→ Kontakt

  1. Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück?

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde haben Sie auch keinen Führerschein mehr. Sie müssen unbedingt einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis beim Bürgeramt stellen. Dabei müssen Sie Sperrfristen beachten, die Ihnen durch Urteil oder durch die behördliche Entscheidung aufgegeben wurden, Sperrfristen sind Fristen, die einzuhalten sind, bevor Ihnen eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Die Fahrerlaubnisbehörde benötigt regelmäßig bis zu 3 Monate für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie müssen also mindestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, damit Ihnen rechtzeitig nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Bevor Sie diesen Antrag stellen, sollten Sie unbedingt zuvor den fachkundigen Rat des Fachanwalts für Verkehrsrecht einholen, um zu klären, ob Sie vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein ärztliches Attest beibringen müssen, ein MPG (medizinisch-psychologisches Gutachten oder auch Idiotentest genannt) oder einen Abstinenznachweis. Wenn Sie den Antrag ohne vorherige fachkundige Beratung stellen riskieren Sie, dass der Antrag abgewiesen wird, obwohl Sie eine Verwaltungsgebühr für den Antrag i.H.v. 220 € gezahlt haben. Diese Kosten sollten Sie sich sparen.

  1. Muss ich vorher eine MPU machen?
  • Wenn Sie wegen Alkohol im Straßenverkehr bei 1,6 Promille oder mehr die Fahrerlaubnis verloren haben, müssen Sie immer vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine MPU machen (medizinisch-psychologische Untersuchung) und der Behörde vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis das positive MPG (medizinisch-psychologisches Gutachten) vorlegen. Nur wenn das Gutachten Ihnen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestätigt, erhalten Sie eine neue Fahrerlaubnis.
  • Wenn Sie wegen Drogen im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis verloren haben, müssen Sie immer vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine MPU machen (medizinisch-psychologische Untersuchung) und der Behörde vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis das positive MPG (medizinisch-psychologisches Gutachten) vorlegen. Nur wenn das Gutachten Ihnen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestätigt, erhalten Sie eine neue Fahrerlaubnis.

Was kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie tun?

Wir prüfen anhand Ihrer Unterlagen, ob eine MPU erforderlich ist. Wir prüfen, ob zusätzlich ein Abstinenznachweis erforderlich ist. Wir empfehlen Ihnen in Zweifelsfällen regelmäßig eine zusätzliche fachkundige Beratung durch von uns ausgewählte und qualifizierte Verkehrspsychologen, die zuverlässig die offenen Fragen für die Vorbereitung mit Ihnen besprechen.

3. Muss ich einen Abstinenznachweis erbringen? Für welche Dauer?

Für eine positive MPU ist darüber hinaus bei Drogen im Straßenverkehr regelmäßig ein Abstinenznachweis von 6-12 Monaten erforderlich, bei Alkohol im Straßenverkehr ab 1,6 Promille ebenso für 6-12 Monate, allerdings abhängig von den Umständen des Einzelfalles.

Was kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie tun?

Wir prüfen anhand Ihrer Unterlagen, ob eine MPU erforderlich ist. Wir prüfen, ob zusätzlich ein Abstinenznachweis erforderlich ist. Wir empfehlen Ihnen in Zweifelsfällen regelmäßig eine zusätzliche fachkundige Beratung durch von uns ausgewählte und qualifizierte Verkehrspsychologen, die zuverlässig die offenen Fragen für die Vorbereitung mit Ihnen besprechen.

4. Wie kann ich mich auf die MPU (Idiotentest) vorbereiten?

  • Für die Vorbereitung gibt es keine Vorschriften. Aus unserer langjährigen Erfahrung ist es allerdings zwingend erforderlich, dass Sie sich von einem geeigneten und qualifizierten Verkehrspsychologen auf die Begutachtung vorbereiten lassen. Für diese Vorbereitung müssen Sie Kosten i.H.v. 1000-1800 € einplanen. Perfekte Vorbereitung erspart Ihnen eine nicht bestandene Begutachtung, die ebenfalls (Vorkasse) 700-800 € kostet. Wenn Sie also schlecht vorbereitet sind wird alles noch viel teurer und Sie erhalten gleichwohl keine neue Fahrerlaubnis. Das ist mehr als ärgerlich und das sollten Sie vermeiden.
  • Mit dem Verkehrspsychologen besprechen Sie auch, ob und für welchen Zeitraum ein Abstinenznachweis erforderlich ist. Der Verkehrspsychologe empfiehlt Ihnen auch eine Untersuchungsstelle.
  • Die von uns empfohlenen Verkehrspsychologen sind äußerst qualifiziert und bieten die größtmögliche Gewähr für ein Bestehen der MPU.

Was kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie tun?

Sie erfahren bei uns in einem ausführlichen Beratungsgespräch, ob Sie eine MPU machen müssen und wie sie sich perfekt darauf vorbereiten. Wir besprechen mit Ihnen insbesondere die Vorbereitung durch einen Verkehrspsychologen, Kosten, Fristen usw. Wir bieten unseren Mandanten für die gesamte Dauer der Vorbereitung auf die neue Fahrerlaubnis ein Beratungsmandat an, im Rahmen dieses Mandates beraten und betreuen wir Sie, wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf die MPU, wir führen gegebenenfalls notwendige Korrespondenz mit der Fahrerlaubnisbehörde für Sie, insbesondere wenn die von dort gesetzten Fristen nicht eingehalten werden können, wir klären offene Fragen, die sich bei Ihnen im Rahmen der Vorbereitung ergeben. Die Kosten hierfür betragen ca. 580 €, eine sinnvolle Investition, um eine zielgerichtete Vorbereitung auf die MPU zu gewährleisten.

  1. Habe ich eine Chance die MPU zu bestehen?

Ja, natürlich! Zusammengefasst müssen Sie diese Punkte beachten und Sie haben nahezu 100 % Sicherheit, ein positives MPG zu erhalten:

  • Sofortige Erstberatung durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht, Kosten für die Erstberatung pauschal 150 €, gegebenenfalls Beratungsmandat für 580 €, darin bereits die 150 € für die Erstberatung enthalten.
  • Ergänzende sofortige Beratung durch einen von uns empfohlenen geeigneten und qualifizierten Verkehrspsychologen im Rahmen eines Erstgespräches, in der Regel kostenlos. Klärung des Abstinenznachweises!
  • Unverzüglicher Beginn eines Abstinenzprogramms (soweit erforderlich), um bei der Begutachtung den erforderlichen Abstinenznachweis vorlegen zu können.
  • Vorbereitung auf die MPU durch Einzelgespräche mit dem Verkehrspsychologen, kostenpflichtig, je Stunde ca. 150-170 € (in der Regel sind etwa 10 Stunden erforderlich), auch Gruppengespräche sind möglich, Kosten für Gruppenvorbereitung ca. 1000 €. Einzelvorbereitung ist also teurer, aber auch effektiver!

Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.

So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:

  • Schildern Sie kurz Ihren Fall oder übersenden Sie einfach die entsprechenden Unterlagen (z. B. Bußgeldbescheid).
  • Sie erhalten noch am gleichen Tag bzw. spätestens am Folgetag einen Rückruf von Rechtsanwalt Klinski.

D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.

Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!

Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.

Wie kann ich Ihnen helfen?


Damit der Anwalt Ihnen helfen kann, benötigt er die von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Sie können das Formular hier als PDF runterladen, ausdrucken und unterschreiben.

Verlieren Sie keine Zeit und senden Sie uns schnellst­möglich das Formular zu eingescannt per E-Mail (kanzlei@ra-klinski.de), Fax (030 - 34 79 25 25) oder per Post.

Maximale Dateigröße: 10MB

Angaben zu Ihrer Person

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

(030) 3479250

Montag bis Donnerstag
von 9 bis 13 und
von 15  bis 18 Uhr

Freitag
von 9 bis 13 und
von 14 – 16 Uhr