Führerschein weg oder in Gefahr – Was nun?

Mehrmals mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt!

Aufforderung zur MPU (Idiotentest)!

Kann man die Fahrerlaubnis retten?

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

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  • Wer mehrmals mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt wird riskiert seine Fahrerlaubnis. Dies selbst dann, wenn er in dem davor durchgeführten Strafverfahren oder Bußgeldverfahren nicht die Fahrerlaubnis verloren hat. Die Fahrerlaubnisbehörde darf vom Inhaber der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten anfordern, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden (§ 13 S. 1 Nr. 2b FeV.
  • Der Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft für Sie, ob sich das Gericht in dem Straf- oder Bußgeldverfahren mit der Frage der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen befasst hat und deshalb bewusst von der Entziehung der Fahrerlaubnis Abstand genommen hat. Wenn dem so ist besteht gemäß § 3 Abs. 4 StVG eine Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörde, sie darf dann von der Einschätzung des Gerichts nicht abweichen, die Fahrerlaubnisbehörde darf dann nicht eigenständig danach die Fahrerlaubnis entziehen! Und sie darf natürlich auch nicht ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage der Eignung anfordern.
  • Wer allerdings mehrmals wegen Alkohol im Straßenverkehr verurteilt wurde, ob nun durch Bußgeldbescheid oder durch Strafurteil, der muss auf Anforderung durch die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Eignung zum Führen von Fahrzeugen vorlegen, wenn sich das Gericht überhaupt nicht mit dem Thema der Eignung zum Führen von Fahrzeugen befasst hat. Dann steht der Fahrerlaubnisbehörde eine eigenständige Prüfung zu.
  • Wenn Sie also mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden sind und berechtigt eine Aufforderung zur Beibringung eines MPG von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten haben, nehmen Sie möglichst schnell Kontakt mit uns auf, der Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft für Sie, ob Sie ein MPG vorlegen müssen, sollte die Aufforderung berechtigt sein vermittelt er Ihnen geeignete und qualifizierte Verkehrspsychologen, die Sie auf die Begutachtung vorbereiten und dafür sorgen, dass Sie die Begutachtung positiv bestehen und Ihre Fahrerlaubnis retten!

Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.

So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:

  • Schildern Sie kurz Ihren Fall oder übersenden Sie einfach die entsprechenden Unterlagen (z. B. Bußgeldbescheid).
  • Sie erhalten noch am gleichen Tag bzw. spätestens am Folgetag einen Rückruf von Rechtsanwalt Klinski.

D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.

Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!

Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.

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