Führerschein weg oder in Gefahr – Was nun?

Mit dem Fahrrad bei 1,6 Promille oder mehr unterwegs!

Kann da die Fahrerlaubnis entzogen werden?

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

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  • Ja! Kann sie! Wer mit 1,6 Promille oder mehr mit dem Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr fährt, wird gemäß § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr bestraft. Für die Strafbarkeit ist nämlich nur erforderlich, dass jemand alkoholisiert ein Fahrzeug führt, es wird nicht verlangt, dass es ein Kraftfahrzeug und damit ein Auto ist. Und das Fahrrad ist ein Fahrzeug, demzufolge kann sich also auch der Fahrradfahrer strafbar machen. Er verliert aber nicht die Fahrerlaubnis, denn die wird nach dem Strafgesetzbuch nur beim Führen eines Kraftfahrzeuges entzogen. Da denkt sich der Radfahrer: Glück gehabt, gut dass ich nicht mit dem Auto gefahren bin. Leider ein großer Irrtum, denn kurze Zeit später bekommt der Fahrradfahrer Post von der Fahrerlaubnisbehörde. Dazu im nächsten Abschnitt mehr!
  • Wird ein Fahrradfahrer bei 1,6 Promille im Straßenverkehr erwischt erhält die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig Kenntnis davon, wenn der Fahrradfahrer eine Fahrerlaubnis hat. Gemäß § 13 der Fahrerlaubnisverordnung ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (im Volksmund Idiotentest genannt) an, wenn jemand ein Fahrzeug (und damit auch ein Fahrrad!) im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt hat. Der Fahrradfahrer muss nun schnellstmöglich ein positives Gutachten beibringen, da er sonst seine Fahrerlaubnis verliert, obwohl er das ja gerade verhindern wollte, als er mit dem Fahrrad fuhr und nicht mit dem Auto. Eben ein großer und weitverbreiteter Irrtum!

Wie kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht dem Radfahrer helfen?

  • Der Radfahrer sollte frühzeitig den Fachanwalt für Verkehrsrecht im Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr beauftragen. Möglicherweise gelingt es bereits hier eine Einstellung des Verfahrens oder sogar einen Freispruch zu erreichen, weil der Radfahrer nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren ist oder weil er sein Fahrrad geschoben hat und nicht gefahren ist oder aus sonstigen Gründen. Einsicht in die Ermittlungsakte ist zwingende Voraussetzung für eine wirksame und sachgerechte Verteidigung! Wenn das Verfahren nicht mit einer Verurteilung endet, dann gibt es auch keine Information an die Fahrerlaubnisbehörde!
  • Aber auch im Falle einer Verurteilung wegen Trunkenheit ist eine unverzügliche Beauftragung des Fachanwalt für Verkehrsrecht dringend zu empfehlen! Wir besprechen mit Ihnen den Sachverhalt und sorgen dafür, dass Sie sich sachgerecht auf die medizinisch-psychologische Untersuchung vorbereiten. Dazu empfehlen wir Ihnen geeignete und äußerst qualifizierte Verkehrspsychologen, mit denen wir ständig in Kontakt stehen. Sachgerechte Vorbereitung sorgt dafür, dass Sie mit großer Wahrscheinlichkeit Ihre Fahrerlaubnis retten! Komm Sie also frühzeitig und jederzeit gern zu uns, wir sichern das Gelände und sorgen für wirksame Maßnahmen zum Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis!

 

Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.

So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:

  • Schildern Sie kurz Ihren Fall oder übersenden Sie einfach die entsprechenden Unterlagen (z. B. Bußgeldbescheid).
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