Ärger mit der eigenen Haftpflicht­versicherung – Was nun?

Streit über Versicherungsbeiträge!

Versicherung entzieht Versicherungsschutz!

Mache ich mich jetzt strafbar?

Was kann man tun?

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

→ Kontakt

  • Gemäß § 6 PflVersG machen Sie sich strafbar, wenn Sie mit einem Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung fahren! Das kann schneller geschehen als man denkt!
  • Besteht Streit über die Höhe der Versicherungsbeiträge oder haben Sie die Rechnung über die Versicherungsbeiträge für ein neu zugelassenes Fahrzeug aus welchen Gründen auch immer nicht erhalten, entzieht Ihnen die Haftpflichtversicherung den Versicherungsschutz, sie verständigt dann die Zulassungsstelle und es wird ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Das kann teuer werden!
  • Soweit Sie von der Polizei ein Beschuldigungsschreiben erhalten haben sollten Sie unverzüglich den Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, der Sie erfolgreich gegen den unberechtigten Vorwurf verteidigen wird! Untätigkeit ist hier extrem gefährlich! Handeln Sie also sofort und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
  • Der Fachanwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass der Polizei, der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht der vollständige Sachverhalt zur Kenntnis gebracht wird, insbesondere dass Sie kein Verschulden daran tragen, dass Versicherungsbeiträge nicht oder nicht vollständig bezahlt wurden.
  • Sofern die Haftpflichtversicherung die Beiträge falsch und zu hoch berechnet sind Sie natürlich nicht verpflichtet, diese unberechtigten Beiträge zu bezahlen. Wenn die Versicherung dann unberechtigt den Versicherungsschutz entzieht machen Sie sich auch nicht strafbar, wir sorgen dafür, dass der Sachverhalt richtig gestellt wird und dass der strafrechtliche Vorwurf gegen Sie entfällt!
  • Sofern Sie gar keine Rechnung erhalten haben und demzufolge auch gar keine Versicherungsbeiträge bezahlen konnten, sorgen wir ebenfalls dafür, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht von diesem Sachverhalt Kenntnis erlangen, damit die rechtliche Einschätzung zutreffend und zu Ihren Gunsten erfolgt und damit das unberechtigt eingeleitete Strafverfahren eingestellt wird.
  • Kommen Sie frühzeitig zu uns! Wenn Ihre Haftpflichtversicherung von Ihnen zu hohe Versicherungsbeiträge verlangt, schweigen Sie nicht, beauftragen Sie den Fachanwalt für Verkehrsrecht, der für Sie kurzfristig eine Klärung herbeiführt, damit weitere Nachteile, insbesondere ein Strafverfahren und sonstige Unannehmlichkeiten entfallen!

Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.

So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:

  • Schildern Sie kurz Ihren Fall oder übersenden Sie einfach die entsprechenden Unterlagen (z. B. Bußgeldbescheid).
  • Sie erhalten noch am gleichen Tag bzw. spätestens am Folgetag einen Rückruf von Rechtsanwalt Klinski.

D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.

Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!

Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.

Wie kann ich Ihnen helfen?


Damit der Anwalt Ihnen helfen kann, benötigt er die von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Sie können das Formular hier als PDF runterladen, ausdrucken und unterschreiben.

Verlieren Sie keine Zeit und senden Sie uns schnellst­möglich das Formular zu eingescannt per E-Mail (kanzlei@ra-klinski.de), Fax (030 - 34 79 25 25) oder per Post.

Maximale Dateigröße: 10MB

Angaben zu Ihrer Person

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

(030) 3479250

Montag bis Donnerstag
von 9 bis 13 und
von 15  bis 18 Uhr

Freitag
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