Ärger mit der eigenen Haftpflichtversicherung – Was nun?

Meine Versicherung zahlt an den Gegner, obwohl ich nicht schuld bin!

Werde ich hochgestuft?

Kann ich was dagegen tun?

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

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  • Natürlich kann man sich dagegen wehren! Das funktioniert – leider- nur mit der Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht!
  • Es ist bei jedem Verkehrsunfall zunächst so: Wenn ein Unfallbeteiligter bei der Haftpflichtversicherung seines Gegners Ansprüche anmeldet erfolgt automatisch die Hochstufung im Versicherungsvertrag. Dagegen kann man sich nicht wehren, das ist in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich so geregelt. Die Hochstufung wird erst rückgängig gemacht, wenn definitiv feststeht, dass der Unfallgegner keine Zahlung erhält.
  • Leider kommt es nicht selten vor, dass die eigene Versicherung den Schaden des Gegners reguliert, obwohl der Gegner selbst den Unfall verschuldet hat. Obwohl die eigene Haftpflichtversicherung ein sogenanntes Regulierungsermessen hat, darf sie den Schaden des Unfallgegners dann nicht regulieren, wenn offenkundig der Unfallgegner den Unfall allein verschuldet hat. Wenn also die eigene Haftpflichtversicherung unberechtigt den Schaden des Gegners reguliert hat, dann hat man gegen die eigene Haftpflichtversicherung einen Anspruch auf Rückgängigmachung der Hochstufung.
  • Und was mache ich, wenn die Versicherung sich weigert? Dann kann man seinen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen. Für einen derartigen Anspruch erteilt die eigene Rechtschutzversicherung auch Deckungsschutz, wenn Verkehrsrechtsschutz besteht.

Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.

So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:

  • Schildern Sie kurz Ihren Fall oder übersenden Sie einfach die entsprechenden Unterlagen (z. B. Bußgeldbescheid).
  • Sie erhalten noch am gleichen Tag bzw. spätestens am Folgetag einen Rückruf von Rechtsanwalt Klinski.

D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.

Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!

Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.

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