Strafverfahren – Was nun?

Alkohol am Steuer –

7 wichtige Fragen,

7 wichtige Antworten!

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

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  1. Ist der Führerschein weg?

Wer mit 1,1 Promille erwischt wird muss seinen Führerschein abgeben, er verliert die Fahrerlaubnis! Auf einen Fahrfehler kommt es nicht an. Wer mit 0,3 Promille bis 1,09 Promille fährt und zusätzlich einen alkoholbedingten Fahrfehler begeht, verliert auch seinen Führerschein! Wer mit 0,5 Promille bis 1,09 Promille fährt und keinen Fahrfehler begeht, verliert seine Fahrerlaubnis nicht, er erhält lediglich ein Fahrverbot von einem Monat! Wem das Fahren nicht nachgewiesen werden kann, der erhält weder ein Bußgeld noch eine Strafe noch verliert er die Fahrerlaubnis noch erhält er ein Fahrverbot.

  1. Kann ich meinen Führerschein retten? 4 Tricks zur Rettung!
  • Wenn es der Sachverhalt hergibt weisen wir der Polizei und dem Gericht nach, dass die 1,1 Promille oder mehr nach der Fahrt getrunken wurden.
  • Wir weisen nach, dass der Fahrfehler nicht durch den Alkohol bedingt war, sondern durch normale Nachlässigkeit.
  • Wir weisen nach, dass die Alkoholmessung fehlerhaft erfolgt ist, weil das Verfahren nicht eingehalten worden ist oder weil die Messung mit einem nicht geeichten Gerät durchgeführt wurde.
  • Wir weisen der Polizei und dem Gericht nach, dass niemand Sie beim Fahren mit dem Fahrzeug gesehen hat. Allein der warme Motor oder das Sitzen in einem Fahrzeug, bei dem der Motor ausgeschaltet ist, reicht nicht aus, die Fahrerlaubnis zu entziehen.
  • Es gibt also viele Möglichkeiten, den Führerschein zu retten! Wichtig ist, von Ihnen die erforderlichen Informationen abzufragen und diese der Polizei und dem Gericht mitzuteilen! Das gelingt nicht immer aber sehr häufig und wir können damit sehr viele Mandanten vor einer Führerscheinkatastrophe bewahren!
  1. Wie hoch ist die Strafe?
  • Wenn Sie mit 0,5 Promille bis 1,09 Promille Auto fahren ohne Fahrfehler, dann kostet das 500 € und einen Monat Fahrverbot.
  • Wenn Sie mit 1,1 Promille oder mehr Auto fahren müssen Sie eine Geldstrafe von einem Monatsgehalt netto bezahlen, Sie verlieren die Fahrerlaubnis und erhalten eine Sperre ab der Tat für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von einem Jahr, manchmal auch nur von 10 Monaten, hängt vom Verhandlungsgeschick des Anwalts ab und davon, ob der Richter nett ist oder streng.
  • Das Gleiche gilt wenn sie mit 0,3 Promille bis 1,09 Promille zuzüglich einem alkoholbedingten Fahrfehler Auto fahren.
  • Wenn Sie mit 1,1 Promille oder mehr einen Unfall bauen kostet das eine Geldstrafe von 1,5 Monatsgehältern netto und eine Sperre ab der Tat von 15 Monaten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
  1. Gibt es eine Sperrfrist?

Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird gibt es in der Regel immer eine Sperrfrist von 12 Monaten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Die Zeit bis zum Urteil wird natürlich angerechnet, wenn das Urteil also erst 6 Monate nach der Tat gesprochen wird, dann beträgt die Sperrfrist noch 6 Monate. Die Mindestsperrfrist beträgt 3 Monate.

  1. Muss ich danach eine MPU (Idiotentest) machen?

Ab 1,6 Promille aufwärts zur Tatzeit muss eine MPU vorgelegt werden, nur wenn sie positiv ist, also die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestätigt, gibt es eine neue Fahrerlaubnis. Wer mehrfach mit Alkohol erwischt wurde muss auf jeden Fall eine MPU machen!

  1. Brauche ich einen Anwalt?

Auf jeden Fall! Ohne Anwalt geht gar nichts! Der Anwalt findet entlastende Tatsachen heraus und teilt sie der Polizei und dem Gericht mit. Damit kann oftmals der Führerschein gerettet werden. Der Anwalt sorgt für eine möglichst geringe Strafe, also für Schadensbegrenzung. Der Anwalt bekommt Akteneinsicht und kann die von der Polizei ermittelte Sachlage mit seinem Mandanten besprechen. Dadurch kann der Anwalt eine Verteidigungsstrategie festlegen, die ohne Anwalt gar nicht möglich ist.

  1. Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Ja, sie zahlt, soweit keine Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt. Der Anwalt sorgt dafür, dass im schlimmsten Fall nur eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit erfolgt, dann zahlt die Rechtschutzversicherung. In den meisten Fällen gelingt das!

Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.

So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:

  • Schildern Sie kurz Ihren Fall oder übersenden Sie einfach die entsprechenden Unterlagen (z. B. Bußgeldbescheid).
  • Sie erhalten noch am gleichen Tag bzw. spätestens am Folgetag einen Rückruf von Rechtsanwalt Klinski.

D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.

Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!

Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.

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Damit der Anwalt Ihnen helfen kann, benötigt er die von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Sie können das Formular hier als PDF runterladen, ausdrucken und unterschreiben.

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