Strafverfahren – Was nun?
Alkohol am Steuer –
7 wichtige Fragen,
7 wichtige Antworten!
Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin
Rechtsanwalt Klinski
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Wer mit 1,1 Promille erwischt wird muss seinen Führerschein abgeben, er verliert die Fahrerlaubnis! Auf einen Fahrfehler kommt es nicht an. Wer mit 0,3 Promille bis 1,09 Promille fährt und zusätzlich einen alkoholbedingten Fahrfehler begeht, verliert auch seinen Führerschein! Wer mit 0,5 Promille bis 1,09 Promille fährt und keinen Fahrfehler begeht, verliert seine Fahrerlaubnis nicht, er erhält lediglich ein Fahrverbot von einem Monat! Wem das Fahren nicht nachgewiesen werden kann, der erhält weder ein Bußgeld noch eine Strafe noch verliert er die Fahrerlaubnis noch erhält er ein Fahrverbot.
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird gibt es in der Regel immer eine Sperrfrist von 12 Monaten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Die Zeit bis zum Urteil wird natürlich angerechnet, wenn das Urteil also erst 6 Monate nach der Tat gesprochen wird, dann beträgt die Sperrfrist noch 6 Monate. Die Mindestsperrfrist beträgt 3 Monate.
Ab 1,6 Promille aufwärts zur Tatzeit muss eine MPU vorgelegt werden, nur wenn sie positiv ist, also die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestätigt, gibt es eine neue Fahrerlaubnis. Wer mehrfach mit Alkohol erwischt wurde muss auf jeden Fall eine MPU machen!
Auf jeden Fall! Ohne Anwalt geht gar nichts! Der Anwalt findet entlastende Tatsachen heraus und teilt sie der Polizei und dem Gericht mit. Damit kann oftmals der Führerschein gerettet werden. Der Anwalt sorgt für eine möglichst geringe Strafe, also für Schadensbegrenzung. Der Anwalt bekommt Akteneinsicht und kann die von der Polizei ermittelte Sachlage mit seinem Mandanten besprechen. Dadurch kann der Anwalt eine Verteidigungsstrategie festlegen, die ohne Anwalt gar nicht möglich ist.
Ja, sie zahlt, soweit keine Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt. Der Anwalt sorgt dafür, dass im schlimmsten Fall nur eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit erfolgt, dann zahlt die Rechtschutzversicherung. In den meisten Fällen gelingt das!
Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.
So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:
D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.
Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!
Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.
Rechtsanwalt Klinski
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