Strafverfahren – Was nun?
Beleidigung!
Das sollten Sie wissen!
Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin
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Im Falle einer Verurteilung 500 € oder auch mehr.
Auf jeden Fall. Der Anwalt kann in die Ermittlungsakte schauen und möglicherweise Widersprüche finden. Vielleicht war es gar nicht der Stinkefinger sondern der Zeigefinger oder nur die erhobene Faust? Also in jedem Falle Anwalt beauftragen!
Das hängt davon ab, ob ein Bezug zum Straßenverkehr gegeben ist. Oftmals zahlt die Rechtschutzversicherung nicht. Hier kann ein guter Anwalt mit guten Argumenten die Rechtschutzversicherung zur Zahlung bewegen.
Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.
So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:
D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.
Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!
Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.
Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin
Montag bis Donnerstag
von 9 bis 13 und
von 15 bis 18 Uhr
Freitag
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