Strafverfahren – Was nun?

Fahren ohne Fahrerlaubnis!

4 Dinge die Sie unbedingt wissen sollten!

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

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  1. Ist das immer strafbar?

Nein! Wer ein Fahrverbot hat ohne davon zu wissen, der macht sich auch nicht strafbar! Das ist beispielsweise denkbar wenn ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erlassen wird und wenn man von diesem Bußgeldbescheid gar nichts weiß, weil der nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde oder weil eine Person, mit der man zusammenlebt, diesen Bußgeldbescheid weggeworfen oder verlegt hat. Strafbarkeit ist auch nicht gegeben, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde und wenn man davon gar keine Kenntnis hat, weil man umgezogen ist und der Bescheid unter der alten Anschrift zugestellt worden ist. 

  1. Fahren im Notfall, zählt das?

In der Regel nein! Selbst bei gesundheitlichen Notfällen gibt es Feuerwehr und Krankenwagen und keinen Grund, ohne Fahrerlaubnis selbst zu fahren.

  1. Was kann man sonst tun?

Wenn das Fahren nicht nachgewiesen werden kann, weil beispielsweise das Foto vom Fahrer schlecht ist, führt dies zum Freispruch oder zur Einstellung. Ist überhaupt eine Fahrerlaubnis erforderlich? Wer sich darüber irrt macht sich gegebenenfalls nicht strafbar! Ist für das geführte Fahrzeug eine andere Fahrerlaubnis erforderlich, die man nicht hat, ohne dass man dies wusste, führt dies gegebenenfalls auch zur Straffreiheit oder zur Einstellung des Verfahrens.Ohne Anwalt sollte man sich nicht ins Gefecht begeben! Frühzeitige Beauftragung ist empfehlenswert! Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist der Spezialist für solche Fälle!

  1. Zahlt die Rechtschutzversicherung?

Nein! Voraussetzung für die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist das Bestehen einer Fahrerlaubnis, jedenfalls im Verkehrsbereich. Nur wenn keine Verurteilung oder eine Einstellung des Verfahrens erfolgt, dann ist die Rechtsschutzversicherung nachträglich eintrittspflichtig und zahlt auch!

 

Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.

So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:

  • Schildern Sie kurz Ihren Fall oder übersenden Sie einfach die entsprechenden Unterlagen (z. B. Bußgeldbescheid).
  • Sie erhalten noch am gleichen Tag bzw. spätestens am Folgetag einen Rückruf von Rechtsanwalt Klinski.

D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.

Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!

Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.

Wie kann ich Ihnen helfen?


Damit der Anwalt Ihnen helfen kann, benötigt er die von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Sie können das Formular hier als PDF runterladen, ausdrucken und unterschreiben.

Verlieren Sie keine Zeit und senden Sie uns schnellst­möglich das Formular zu eingescannt per E-Mail (kanzlei@ra-klinski.de), Fax (030 - 34 79 25 25) oder per Post.

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