Strafverfahren – Was nun?

Fahrlässige Körperverletzung!

Diese 5 Dinge müssen Sie wissen!

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

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  1. Wie hoch ist die Strafe?

Im Falle der Verurteilung beträgt die Strafe in der Regel 2/3 eines Monatsgehalts netto.

  1. Kann das Verfahren eingestellt werden?

Ja, das ist der Regelfall! Mit einem guten Rechtsanwalt als Verteidiger gelingt das fast immer, entweder mit einer Geldbuße von 200-500 €, manchmal auch mehr, wenn das Einkommen des Beschuldigten höher liegt. Oftmals gelingt die Einstellung auch ohne Geldbuße. Hängt vom Sachverhalt ab und wie gut der Rechtsanwalt argumentiert.

  1. Verliere ich meinen Führerschein?

In der Regel nicht, nur in absoluten Ausnahmefällen! 

  1. Brauche ich einen Anwalt?

Ja, unbedingt! Der Anwalt trägt der Staatsanwaltschaft und dem Gericht entlastende Argumente vor, die zur Einstellung des Verfahrens führen, im besten Fall ohne Geldbuße, zumindest aber zu einer nicht hohen Geldbuße.

  1. Zeit die Rechtschutzversicherung?

Ja, bei fahrlässiger Begehung immer!

Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.

So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:

  • Schildern Sie kurz Ihren Fall oder übersenden Sie einfach die entsprechenden Unterlagen (z. B. Bußgeldbescheid).
  • Sie erhalten noch am gleichen Tag bzw. spätestens am Folgetag einen Rückruf von Rechtsanwalt Klinski.

D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.

Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!

Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.

Wie kann ich Ihnen helfen?


Damit der Anwalt Ihnen helfen kann, benötigt er die von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Sie können das Formular hier als PDF runterladen, ausdrucken und unterschreiben.

Verlieren Sie keine Zeit und senden Sie uns schnellst­möglich das Formular zu eingescannt per E-Mail (kanzlei@ra-klinski.de), Fax (030 - 34 79 25 25) oder per Post.

Maximale Dateigröße: 10MB

Angaben zu Ihrer Person

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

030-34 79 25 0

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