Strafverfahren – Was nun?
Fahrlässige Körperverletzung!
Diese 5 Dinge müssen Sie wissen!
Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin
Rechtsanwalt Klinski
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Im Falle der Verurteilung beträgt die Strafe in der Regel 2/3 eines Monatsgehalts netto.
Ja, das ist der Regelfall! Mit einem guten Rechtsanwalt als Verteidiger gelingt das fast immer, entweder mit einer Geldbuße von 200-500 €, manchmal auch mehr, wenn das Einkommen des Beschuldigten höher liegt. Oftmals gelingt die Einstellung auch ohne Geldbuße. Hängt vom Sachverhalt ab und wie gut der Rechtsanwalt argumentiert.
In der Regel nicht, nur in absoluten Ausnahmefällen!
Ja, unbedingt! Der Anwalt trägt der Staatsanwaltschaft und dem Gericht entlastende Argumente vor, die zur Einstellung des Verfahrens führen, im besten Fall ohne Geldbuße, zumindest aber zu einer nicht hohen Geldbuße.
Ja, bei fahrlässiger Begehung immer!
Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.
So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:
D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.
Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!
Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.
Rechtsanwalt Klinski
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