Strafverfahren – Was nun?

Nötigung im Straßenverkehr!

4 wichtige Dinge, die Sie wissen sollten!

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

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  1. Ist der Führerschein weg?

Das kann passieren! Nötigung gemäß § 240 StGB ist ein schwerer Tatvorwurf und wenn es auf der Straße deftig zur Sache ging, dann kann das schon die Fahrerlaubnis kosten! Hier gelingt ohne anwaltliche Hilfe gar nichts, man braucht zwingend einen guten Verteidiger, der dann auch den Führerschein retten kann!

  1. Was kann ich tun?

Schnellstmöglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, der sich die Akte beschafft und mit dem Mandanten den Sachverhalt prüft und den vorgeworfenen Sachverhalt richtigstellt.

  1. Warum sollte ich schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen?

Häufig beschränkt sich die Staatsanwaltschaft darauf, die umfangreiche Schilderung des Sachverhaltes durch den Kontrahenten (den sogenannten Geschädigten) zur Kenntnis zu nehmen. Dann beantragt die Staatsanwaltschaft die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO, und ehe man sich versieht ist die Fahrerlaubnis weg und der Führerschein wird einkassiert. Es ist deshalb absolut wichtig, möglichst frühzeitig, am besten bereits einige Tage nach dem Vorfall zum Anwalt zu gehen, möglicherweise bevor man ein Beschuldigungsschreiben erhält, um eine Gegendarstellung abzugeben. Das veranlasst dann die Staatsanwaltschaft in der Regel davon Abstand zu nehmen, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zu fordern. Also ganz wichtige Empfehlung: Sofort zum Anwalt!

  1. Zahlt die Rechtschutzversicherung?

Ja, wenn keine Verurteilung erfolgt. Bei guter Verteidigung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht kommt es eher selten vor, dass der Mandant wegen Nötigung im Straßenverkehr verurteilt wird. Und dann zahlt auch die Rechtschutzversicherung!

 

Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.

So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:

  • Schildern Sie kurz Ihren Fall oder übersenden Sie einfach die entsprechenden Unterlagen (z. B. Bußgeldbescheid).
  • Sie erhalten noch am gleichen Tag bzw. spätestens am Folgetag einen Rückruf von Rechtsanwalt Klinski.

D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.

Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!

Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.

Wie kann ich Ihnen helfen?


Damit der Anwalt Ihnen helfen kann, benötigt er die von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Sie können das Formular hier als PDF runterladen, ausdrucken und unterschreiben.

Verlieren Sie keine Zeit und senden Sie uns schnellst­möglich das Formular zu eingescannt per E-Mail (kanzlei@ra-klinski.de), Fax (030 - 34 79 25 25) oder per Post.

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Rechtsanwalt Klinski
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