Strafverfahren – Was nun?

Verbotene Kraftfahrzeugrennen § 315d StGB! Die neueste Mode bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht!

Was ist ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen?

  • Wenn man ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, also ein Wettrennen zwischen Fahrzeugen
    oder
  • Wenn man an einem solchen Kraftfahrzeugrennen teilnimmt
    oder
  • Wenn man mit seinem Auto mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen (es ist also kein Wettrennen mit mehreren Fahrzeugen erforderlich!)

Diese 8 Dinge sollten Sie kennen!

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

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  1. Ist der Führerschein weg?

Ja, sehr häufig, wer mit hoher Geschwindigkeit auf der Straße erwischt wird, dem wird neuerdings häufig von der Polizei ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen. Und dann wird sofort der Führerschein einkassiert und es wird das Fahrzeug beschlagnahmt, nicht lustig! Hier muss sofort der Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Hilfe gerufen werden! 

  1. Bekomme ich den Führerschein jemals zurück?

Ja, in der Regel schon, aber der Fachanwalt muss dafür intensive Bemühungen anstellen, oftmals ist der Vorwurf unberechtigt, aber das muss eben der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht deutlich gemacht werden und dass ist nicht immer einfach!

  1. Komme ich ins Gefängnis?

In verschärften Fällen kann das passieren, wie wir bei den Tätern in Berlin Tauentzienstraße gesehen haben. Dort ist sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt worden, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber es steht bei diesem Tatvorwurf schon einiges auf dem Spiel!

  1. Wie hoch ist die Strafe?

In der Regel wird eine drastische Geldstrafe verhängt, mindestens ein Monatsgehalt netto, aber es kann auch sehr viel teurer werden, die Fahrerlaubnis wird entzogen, es gibt eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von mindestens 12 Monaten, manchmal auch mehr. Und das zuvor beschlagnahmte Fahrzeug kann eingezogen werden. Voraussetzung ist natürlich, dass der Tatvorwurf sich als zutreffend erweist. Hier kann natürlich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht als Spezialist versuchen dafür zu sorgen, dass sich die Tat nicht als zutreffend erweist oder das entlastende Tatsachen vorgetragen werden die zu einer anderen rechtlichen Einschätzung führen. 

  1. Kann mir mein Auto weggenommen werden?

Ja, das kann passieren, das Fahrzeug kann als Tatwerkzeug eingezogen werden, das ist dann gegebenenfalls eine teure Angelegenheit, denn das Fahrzeug hat möglicherweise einen beträchtlichen Wert. Voraussetzung ist natürlich, dass der Täter auch Eigentümer des Fahrzeugs ist. Wenn das Auto einer anderen Person gehört dann kann das Fahrzeug natürlich nicht eingezogen werden. Das muss dann frühzeitig ebenfalls durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht bekannt gemacht werden und der Fachanwalt muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug dann schnellstmöglich herausgegeben wird. Regelmäßig ist es so, dass bei diesem Tatvorwurf das Fahrzeug zunächst einmal beschlagnahmt wird, um insbesondere auch über den Datenspeicher des Fahrzeugs Erkenntnisse über die gefahrene Geschwindigkeit zu erlangen. Oftmals führt  die Beschlagnahme allerdings nicht zu diesen Erkenntnissen. Alles sehr ärgerlich, weil das Fahrzeug längere Zeit nicht zur Verfügung steht.

  1. Kann das Verfahren eingestellt werden?

Ja, natürlich! In vielen Fällen ist die Polizei leider übereifrig und behauptet ein Straßenrennen, also insbesondere ein Fahren mit sehr hoher Geschwindigkeit, was sich dann bei näherer Betrachtung und Prüfung als unzutreffend erweist. In Zweifelsfällen muss natürlich ebenfalls zugunsten des Beschuldigten verfahren werden. Und in diesen Fällen wird dann selbstverständlich das Verfahren eingestellt. Ist aber oftmals ein schwerer Weg dorthin und nur mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu erreichen!

  1. Brauche ich einen Anwalt?

Auf jeden Fall! Das ergibt sich ohne den geringsten Zweifel aus den Punkten 1-6!

  1. Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Ja, soweit keine Verurteilung wegen Vorsatztat erfolgt!

Rechtsanwalt Klinski ist als Fachanwalt in Berlin ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 30 Jahren.

So erhalten Sie von Rechtsanwalt Klinski eine sofortige anwaltliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:

  • Schildern Sie kurz Ihren Fall oder übersenden Sie einfach die entsprechenden Unterlagen (z. B. Bußgeldbescheid).
  • Sie erhalten noch am gleichen Tag bzw. spätestens am Folgetag einen Rückruf von Rechtsanwalt Klinski.

D. h. Sie besprechen Ihr Anliegen mit dem Anwalt persönlich und erhalten einen fundierten anwaltlichen Rat, ob und ggf. wie Sie weiter vorgehen können.

Diese erste telefonische Beratung ist für Sie garantiert kostenlos!

Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen möchten oder nicht. Ggf. nennt Ihnen Rechtsanwalt Klinski auch die zu erwartenden Kosten bzw. klärt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.

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