Verkehrsunfall – Was nun?

Diese 12 Ansprüche haben Sie nach einem Verkehrsunfall!

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

→ Kontakt

Wenn Sie schuldlos an einem Unfall beteiligt sind steht Ihnen Schadensersatz und im Falle Ihrer Verletzung auch Schmerzensgeld zu. Lesen Sie hier, welche einzelnen Ansprüche Sie geltend machen können, nach 1 Minute sind Sie schlauer! Los gehts!

  1. Schadensersatz für die Beschädigung Ihres Fahrzeugs
  2. Merkantile Minderung (also der Wertverlust dafür, dass das Auto jetzt ein Unfallfahrzeug ist)
  3. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten, wenn der Schaden 750 € oder höher liegt oder wenn ein Totalschaden entstanden ist (also die Reparaturkosten höher sind als der Wert des Autos vor dem Unfall)
  4. Eine Schadenspauschale von 25 €
  5. Nutzungsausfall für die Reparaturdauer oder für die Beschaffung des Ersatzfahrzeugs
  6. Weiterer Nutzungsausfall für die Zeit vom Unfall bis zum Vorliegen des Gutachtens und bis zur Beratung mit einem Anwalt
  7. Mietwagenkosten für die Zeit des Nutzungsausfalls
  8. Zinsen wenn die Versicherung trotz Fristsetzung nicht zahlt
  9. Die Kosten des Rechtsanwalts für die Geltendmachung der Ansprüche (wenn der Gegner Schuld ist benötigt man also keine Rechtsschutzversicherung, der Gegner zahlt die Anwaltskosten!)
  10. Schmerzensgeld für die Verletzung
  11. Ersatz für entgangenen Gewinn oder für Lohnausfall, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen
  12. Ersatz des Haushaltsführungsschadens (wird geleistet, wenn man die Haushaltstätigkeit, die vor dem Unfall erledigt wurde, durch die Verletzung nicht ausüben kann)

Wie kann ich den Fachanwalt für Verkehrsrecht schnellstmöglich beauftragen? Muss ich einen Termin in der Kanzlei vereinbaren? Geht das auch online per E-Mail? Wie erhält der Anwalt meine Daten? Wer bezahlt den Anwalt?

Es ist uns wichtig, dass Sie nach einem Verkehrsunfall schnellstmöglich zu Ihrem Recht kommen und dafür so wenig Zeit als möglich verschwenden müssen. Wie das geht lesen Sie hier!

  • Am einfachsten geht es so: Nach dem Unfall rufen Sie uns an unter 030-34 79 25 20. Diese Nummer erreichen Sie rund um die Uhr. Sie vereinbaren einen Besprechungstermin und bringen zu diesem Termin alle Unterlagen mit und wir kümmern uns. Bei diesem Termin werden wir auch einen Sachverständigen für Sie beauftragen, sofern Sie das wünschen. Der Termin dauert max. 30 Minuten, den Termin vereinbaren Sie mit unserem Sekretariat. Nach dem Termin ist alles für Sie erledigt und Sie erhalten von uns per E-Mail alle Informationen über Ihren Fall, unsere Schreiben an die Gegnerversicherung und die Antworten von dort. Sofern die Unterlagen vollständig sind garantieren wir Ihnen, dass die Gegnerversicherung noch am gleichen Tag oder am Folgetag von uns Post erhält!
  • Sie können uns auch online beauftragen. Dazu drucken Sie sich von unserer Webseite unter Downloads den Fragebogen für Verkehrsunfall sowie ein Vollmachtsformular aus, beide Formulare bitte ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem Gutachten oder dem Kostenvoranschlag mit Fotos an uns zurück, und schon gehts los, die Gegnerversicherung erhält Post von uns und Sie werden per E-Mail von uns informiert.
  • Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können, insbesondere wenn Sie nicht wissen, ob der Gegner den Unfall verschuldet hat, können Sie bei uns eine kostengünstige Erstberatung in Anspruch nehmen, wir berechnen Ihnen lediglich 150 €, diesen Betrag müssen Sie zum Beratungstermin in bar mitbringen, falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, versuchen wir die Kosten dort geltend zu machen. Kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Gegner den Unfall verschuldet hat, werden wir unsere Kosten bei der Gegenseite geltend machen und Ihnen bei Zahlung durch die Gegenseite die Beratungsgebühr erstatten.

Wie kann ich Ihnen helfen?


Damit der Anwalt Ihnen helfen kann, benötigt er die von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Sie können das Formular hier als PDF runterladen, ausdrucken und unterschreiben.

Verlieren Sie keine Zeit und senden Sie uns schnellst­möglich das Formular zu eingescannt per E-Mail (kanzlei@ra-klinski.de), Fax (030 - 34 79 25 25) oder per Post.

Maximale Dateigröße: 10MB

Angaben zu Ihrer Person

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

(030) 3479250

Montag bis Donnerstag
von 9 bis 13 und
von 15  bis 18 Uhr

Freitag
von 9 bis 13 und
von 14 – 16 Uhr