Verkehrsunfall – Was nun?

Keine Panik!

Die wichtigsten 8 Tipps nach einem Verkehrsunfall!

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

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Ein Verkehrsunfall ist für jeden Verkehrsteilnehmer eine Ausnahmesituation! Da gilt es einen kühlen Kopf zu behalten. Leichter gesagt als getan. Gehen Sie die nachfolgende Checkliste systematisch durch und Sie sind auf der sicheren Seite! Sie brauchen zum Lesen lediglich 1 Minute! Los gehts!

  1. Sichern Sie nach dem Unfall die Unfallstelle, bringen Sie sich und alle anderen Unfallbeteiligten in Sicherheit! Leisten Sie verletzten Unfallbeteiligten Erste Hilfe!
  2. Machen Sie wenn möglich mit Ihrem Handy Fotos vom Unfall, insbesondere von der Stellung der Fahrzeuge zueinander, bevor Sie mit den Fahrzeugen an den rechten Fahrbahnrand fahren, um die Fahrbahn wieder freizugeben!
  3. Rufen Sie die Polizei, damit der Unfall ordnungsgemäß und vollständig aufgenommen werden kann!
  4. Machen Sie mit Ihrem Handy Fotos von der Zulassung und vom Ausweis des Unfallgegners, machen Sie auch ein Foto vom Gegnerfahrzeug mit dem Kennzeichen! Der Unfallgegner ist verpflichtet, Ihnen vollständige Angaben zu seiner Person zu machen! Sollte der Unfallgegner sich weigern, teilen Sie dies der Polizei bitte unverzüglich noch am Unfallort mit, damit die Polizei Ihnen dabei behilflich ist, alle erforderlichen Angaben über den Unfallgegner zu erhalten!
  5. Geben Sie der Polizei nur Ausweis, Führerschein und Zulassung! Äußern Sie sich bei der Polizei nicht zum Unfallhergang, insbesondere dann nicht, wenn Sie sich am Unfallhergang schuldig fühlen! Sagen Sie: „Ich möchte mich dazu nicht äußern!“
  6. Nehmen Sie nach dem Unfall schnellstmöglich Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht auf! Wir stehen Ihnen rund um die Uhr mit Rat und Tat unter unserer Hotline 030-34 79 25 20 zur Verfügung!
  7. Beauftragen Sie einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens erst nach Rücksprache mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht!
  8. Setzen Sie sich auf keinen Fall direkt mit der Gegnerversicherung in Verbindung! Sprechen Sie nicht mit der Gegnerversicherung, auch wenn Sie von der Gegnerversicherung unaufgefordert angerufen werden! Lassen Sie auf keinen Fall ein Gutachten über den Schaden an Ihrem Fahrzeug von der Gegnerversicherung anfertigen!

Wie kann ich den Fachanwalt für Verkehrsrecht schnellstmöglich beauftragen? Muss ich einen Termin in der Kanzlei vereinbaren? Geht das auch online per E-Mail? Wie erhält der Anwalt meine Daten? Wer bezahlt den Anwalt?

Es ist uns wichtig, dass Sie nach einem Verkehrsunfall schnellstmöglich zu Ihrem Recht kommen und dafür so wenig Zeit als möglich verschwenden müssen. Wie das geht lesen Sie hier!

  • Am einfachsten geht es so: Nach dem Unfall rufen Sie uns an unter 030-34 79 25 20. Diese Nummer erreichen Sie rund um die Uhr. Sie vereinbaren einen Besprechungstermin und bringen zu diesem Termin alle Unterlagen mit und wir kümmern uns. Bei diesem Termin werden wir auch einen Sachverständigen für Sie beauftragen, sofern Sie das wünschen. Der Termin dauert max. 30 Minuten, den Termin vereinbaren Sie mit unserem Sekretariat. Nach dem Termin ist alles für Sie erledigt und Sie erhalten von uns per E-Mail alle Informationen über Ihren Fall, unsere Schreiben an die Gegnerversicherung und die Antworten von dort. Sofern die Unterlagen vollständig sind garantieren wir Ihnen, dass die Gegnerversicherung noch am gleichen Tag oder am Folgetag von uns Post erhält!
  • Sie können uns auch online beauftragen. Dazu drucken Sie sich von unserer Webseite unter Downloads den Fragebogen für Verkehrsunfall sowie ein Vollmachtsformular aus, beide Formulare bitte ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem Gutachten oder dem Kostenvoranschlag mit Fotos an uns zurück, und schon gehts los, die Gegnerversicherung erhält Post von uns und Sie werden per E-Mail von uns informiert.
  • Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können, insbesondere wenn Sie nicht wissen, ob der Gegner den Unfall verschuldet hat, können Sie bei uns eine kostengünstige Erstberatung in Anspruch nehmen, wir berechnen Ihnen lediglich 150 €, diesen Betrag müssen Sie zum Beratungstermin in bar mitbringen, falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, versuchen wir die Kosten dort geltend zu machen. Kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Gegner den Unfall verschuldet hat, werden wir unsere Kosten bei der Gegenseite geltend machen und Ihnen bei Zahlung durch die Gegenseite die Beratungsgebühr erstatten.

Wie kann ich Ihnen helfen?


Damit der Anwalt Ihnen helfen kann, benötigt er die von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Sie können das Formular hier als PDF runterladen, ausdrucken und unterschreiben.

Verlieren Sie keine Zeit und senden Sie uns schnellst­möglich das Formular zu eingescannt per E-Mail (kanzlei@ra-klinski.de), Fax (030 - 34 79 25 25) oder per Post.

Maximale Dateigröße: 10MB

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