Verkehrsunfall – Was nun?

Mein Auto ist beschädigt!

Diese 7 Dinge müssen Sie beachten!

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

→ Kontakt

Wenn Ihr Auto durch einen Unfall beschädigt wird, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Aber wie beziffert man diesen Schaden? Kann die Gegnerversicherung den Schaden selbst schätzen und ist man verpflichtet, diese Schätzung zu akzeptieren? Reicht ein Kostenvoranschlag? Oder muss man immer ein Sachverständigengutachten beauftragen? Wer macht die Fotos, um den Schaden zu dokumentieren? Lesen Sie hier wie es richtig geht! In 2 Minuten sind sie schlauer! Los gehts!

  1. Suchen Sie nach einem Verkehrsunfall unverzüglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf! Wir sind für Sie rund um die Uhr über unsere Hotline 030-34 79 25 20 erreichbar. Mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht stimmen Sie genau ab, was zu tun ist!
  2. Bei geschätzten Fahrzeugschäden ab 750 € oder mehr benötigt man für die Schätzung des Schadens ein Sachverständigengutachten! Der Sachverständige kalkuliert den Schaden und er macht qualitativ hochwertige Fotos vom Schaden, damit die Versicherung des Unfallgegners genau erkennen kann, was beschädigt worden ist. Die Gutachterkosten sind Teil des Schadens! Die Gegnerversicherung muss diese Kosten bezahlen, wenn die Schuldfrage geklärt ist!
  3. Sie sind nicht verpflichtet, ein Schadengutachten der Gegnerversicherung zu akzeptieren! Lassen Sie sich von der Gegnerversicherung kein Gutachten aufschwatzen! Sagen Sie: „Ich kümmere mich selbst und werde selbst ein Gutachten beschaffen!“
  4. Sie haben die freie Wahl des Gutachters! Es empfiehlt sich, vor Beauftragung des Gutachters den Fachanwalt für Verkehrsrecht zu befragen! Wenn Sie keinen Sachverständigen kennen empfehlen wir Ihnen qualifizierte Sachverständige, die wir gegebenenfalls direkt bei der Unfallbesprechung für Sie beauftragen. Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause oder dorthin, wo sich das Fahrzeug derzeit befindet, er macht Fotos, kalkuliert den Schaden und schickt das Gutachten direkt zu dem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt, vorzugsweise zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.
  5. Wenn Sie dem Sachverständigen Ihren Anspruch auf Zahlung der Gutachterkosten abtreten (diesen Anspruch haben Sie gegenüber der Gegnerversicherung), dann brauchen Sie in der Regel das Gutachten zunächst nicht bezahlen, der Gutachter rechnet direkt mit der Gegnerversicherung ab.
  6. Liegt der Schaden unter 750 € beauftragen Sie bitte keinen Sachverständigen mit der Anfertigung eines Gutachtens! Die Gegnerversicherung wird diese Kosten nicht bezahlen, es reicht in diesem Fall ein Kostenvoranschlag und Fotos vom Unfallschaden, die Fotos müssen Sie selbst machen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie das Fahrzeug komplett mit Kennzeichen und der Schadenstelle fotografieren, dann im Detail die konkreten Schadenstellen. Bezahlen Sie bei den Autowerkstätten für einen Kostenvoranschlag kein Geld! Gegebenenfalls suchen Sie sich eine andere Autowerkstatt, die den Kostenvoranschlag kostenlos erstellt.
  7. Sind Sie nicht sicher, ob der Schaden 750 € oder mehr beträgt, fragen Sie vorsorglich den Fachanwalt für Verkehrsrecht!

Wie kann ich den Fachanwalt für Verkehrsrecht schnellstmöglich beauftragen? Muss ich einen Termin in der Kanzlei vereinbaren? Geht das auch online per E-Mail? Wie erhält der Anwalt meine Daten? Wer bezahlt den Anwalt?

Es ist uns wichtig, dass Sie nach einem Verkehrsunfall schnellstmöglich zu Ihrem Recht kommen und dafür so wenig Zeit als möglich verschwenden müssen. Wie das geht lesen Sie hier!

  • Am einfachsten geht es so: Nach dem Unfall rufen Sie uns an unter 030-34 79 25 20. Diese Nummer erreichen Sie rund um die Uhr. Sie vereinbaren einen Besprechungstermin und bringen zu diesem Termin alle Unterlagen mit und wir kümmern uns. Bei diesem Termin werden wir auch einen Sachverständigen für Sie beauftragen, sofern Sie das wünschen. Der Termin dauert max. 30 Minuten, den Termin vereinbaren Sie mit unserem Sekretariat. Nach dem Termin ist alles für Sie erledigt und Sie erhalten von uns per E-Mail alle Informationen über Ihren Fall, unsere Schreiben an die Gegnerversicherung und die Antworten von dort. Sofern die Unterlagen vollständig sind garantieren wir Ihnen, dass die Gegnerversicherung noch am gleichen Tag oder am Folgetag von uns Post erhält!
  • Sie können uns auch online beauftragen. Dazu drucken Sie sich von unserer Webseite unter Downloads den Fragebogen für Verkehrsunfall sowie ein Vollmachtsformular aus, beide Formulare bitte ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem Gutachten oder dem Kostenvoranschlag mit Fotos an uns zurück, und schon gehts los, die Gegnerversicherung erhält Post von uns und Sie werden per E-Mail von uns informiert.
  • Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können, insbesondere wenn Sie nicht wissen, ob der Gegner den Unfall verschuldet hat, können Sie bei uns eine kostengünstige Erstberatung in Anspruch nehmen, wir berechnen Ihnen lediglich 150 €, diesen Betrag müssen Sie zum Beratungstermin in bar mitbringen, falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, versuchen wir die Kosten dort geltend zu machen. Kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Gegner den Unfall verschuldet hat, werden wir unsere Kosten bei der Gegenseite geltend machen und Ihnen bei Zahlung durch die Gegenseite die Beratungsgebühr erstatten.

Wie kann ich Ihnen helfen?


Damit der Anwalt Ihnen helfen kann, benötigt er die von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Sie können das Formular hier als PDF runterladen, ausdrucken und unterschreiben.

Verlieren Sie keine Zeit und senden Sie uns schnellst­möglich das Formular zu eingescannt per E-Mail (kanzlei@ra-klinski.de), Fax (030 - 34 79 25 25) oder per Post.

Maximale Dateigröße: 10MB

Angaben zu Ihrer Person

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

(030) 3479250

Montag bis Donnerstag
von 9 bis 13 und
von 15  bis 18 Uhr

Freitag
von 9 bis 13 und
von 14 – 16 Uhr