Verkehrsunfall – Was nun?

Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich?

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

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Wenn Sie bei einem Unfall, an dem Sie nicht schuld sind, verletzt werden, steht Ihnen und den Insassen ein angemessenes Schmerzensgeld zu.

Diese 7 Punkte müssen Sie beachten!

  1. Begeben Sie sich schnellstmöglich in ärztliche Behandlung, wenn möglich noch am Tag des Unfalls, spätestens am Folgetag, damit Sie die Verletzung nachweisen können und auch belegen können. Lassen Sie sich dabei ärztliche Berichte aushändigen und achten Sie darauf, dass diese auch lesbar sind.
  2. Lassen Sie sich wenn es notwendig ist krankschreiben, Versicherungen zahlen in der Regel nur dann ein Schmerzensgeld, wenn Sie die Verletzung durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen können.
  3. Sammeln Sie Belege für Zuzahlungen und Medikamente
  4. Gleiches gilt für die weiteren Insassen in Ihrem Fahrzeug, auch sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld und auch sie sollten sich schnellstmöglich in ärztliche Behandlung begeben
  5. Suchen Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf, der sich darauf versteht, Ihre Ansprüche auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in der richtigen Höhe zu beziffern und wirksam bei der Gegnerversicherung geltendzumachen
  6. Die Höhe des Schmerzensgeldes ergibt sich aus der Schwere Ihrer Verletzung, der Dauer der Erkrankung, erlittener Einbußen an Freizeit und Wohlbefinden, Dauerschäden. Welche Geldbeträge anzusetzen sind ergibt sich aus Schmerzensgeldtabellen, die bekannteste Tabelle ist die von Hacks/Wellner/Häcker, diese Tabelle hat natürlich der Fachanwalt für Verkehrsrecht in der neuesten Auflage, in dieser Tabelle gibt es unzählige Gerichtsentscheidungen über vergleichbare Fälle mit der Angabe des vom Gericht zugesprochenen Schmerzensgeldes. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ermittelt über diese Tabelle das maximale für Sie durchsetzbare Schmerzensgeld.
  7. Lassen Sie sich nicht vorschnell von der Gegnerversicherung ohne anwaltliche Beratung mit einer Schmerzensgeldzahlung abfinden. Unterzeichnen Sie keine Abfindungsvergleiche ohne vorher den Fachanwalt für Verkehrsrecht zurate zu ziehen!

Wie kann ich den Fachanwalt für Verkehrsrecht schnellstmöglich beauftragen? Muss ich einen Termin in der Kanzlei vereinbaren? Geht das auch online per E-Mail? Wie erhält der Anwalt meine Daten? Wer bezahlt den Anwalt?

Es ist uns wichtig, dass Sie nach einem Verkehrsunfall schnellstmöglich zu Ihrem Recht kommen und dafür so wenig Zeit als möglich verschwenden müssen. Wie das geht lesen Sie hier!

  • Am einfachsten geht es so: Nach dem Unfall rufen Sie uns an unter 030-34 79 25 20. Diese Nummer erreichen Sie rund um die Uhr. Sie vereinbaren einen Besprechungstermin und bringen zu diesem Termin alle Unterlagen mit und wir kümmern uns. Bei diesem Termin werden wir auch einen Sachverständigen für Sie beauftragen, sofern Sie das wünschen. Der Termin dauert max. 30 Minuten, den Termin vereinbaren Sie mit unserem Sekretariat. Nach dem Termin ist alles für Sie erledigt und Sie erhalten von uns per E-Mail alle Informationen über Ihren Fall, unsere Schreiben an die Gegnerversicherung und die Antworten von dort. Sofern die Unterlagen vollständig sind garantieren wir Ihnen, dass die Gegnerversicherung noch am gleichen Tag oder am Folgetag von uns Post erhält!
  • Sie können uns auch online beauftragen. Dazu drucken Sie sich von unserer Webseite unter Downloads den Fragebogen für Verkehrsunfall sowie ein Vollmachtsformular aus, beide Formulare bitte ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem Gutachten oder dem Kostenvoranschlag mit Fotos an uns zurück, und schon gehts los, die Gegnerversicherung erhält Post von uns und Sie werden per E-Mail von uns informiert.
  • Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können, insbesondere wenn Sie nicht wissen, ob der Gegner den Unfall verschuldet hat, können Sie bei uns eine kostengünstige Erstberatung in Anspruch nehmen, wir berechnen Ihnen lediglich 150 €, diesen Betrag müssen Sie zum Beratungstermin in bar mitbringen, falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, versuchen wir die Kosten dort geltend zu machen. Kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Gegner den Unfall verschuldet hat, werden wir unsere Kosten bei der Gegenseite geltend machen und Ihnen bei Zahlung durch die Gegenseite die Beratungsgebühr erstatten.

Wie kann ich Ihnen helfen?


Damit der Anwalt Ihnen helfen kann, benötigt er die von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Sie können das Formular hier als PDF runterladen, ausdrucken und unterschreiben.

Verlieren Sie keine Zeit und senden Sie uns schnellst­möglich das Formular zu eingescannt per E-Mail (kanzlei@ra-klinski.de), Fax (030 - 34 79 25 25) oder per Post.

Maximale Dateigröße: 10MB

Angaben zu Ihrer Person

Rechtsanwalt Klinski
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

(030) 3479250

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von 9 bis 13 und
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