Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstandsverstoß, ein Rotlichtverstoß vorgeworfen?

Wir prüfen für Sie, ob Messfehler vorliegen. Wir überprüfen insbesondere:

  • Erkennbarkeit des Täters auf dem Messfoto.
  • Sind auf dem Messfoto andere Fahrzeuge abgebildet, sodass die Messung nicht verwertbar ist.
  • War das Messgerät geeicht?
  • Hatte der Meßbeamte die erforderliche Schulungsbescheinigung?
  • War die Beschilderung ordnungsgemäß und in ausreichendem Abstand zur Messstelle?
  • Ist die Messung unter Beachtung der Gebrauchsanweisung durchgeführt worden?
  • Ist der Auswerterahmen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vorhanden?
  • Ist die Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt?

Alle weiteren Aspekte kann nur ein Sachverständiger für Messverfahren prüfen:

  • Die konkrete Durchführung der Messung.
  • Entsprach die konkrete Durchführung dem Meßprotokoll?
  • Sind die Abstände zur Straße eingehalten worden?
  • War die Kamera richtig ausgerichtet? 
  • Sind alle Siegel am Messgerät unbeschädigt gewesen?
  • Sind die Kontrollmessungen zur Einstellung der Meßanlage richtig durchgeführt worden?
  • Sind die ermittelten Messwerte zutreffend und schlüssig, wo ergeben sich Zweifel, welche Messwerte können nicht richtig sein, aufgrund welcher Umstände?

Insbesondere wenn es für Sie um eine hohe Geldbuße und ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg geht, nutzen wir alle Möglichkeiten für eine wirksame Verteidigung. Deshalb beauftragen wir für Sie in diesen Fällen die Spezialisten von der Dekra mit der umfangreichen Prüfung des kompletten Messverfahrens, um alle sich ergebenden Fehler zu ermitteln. Denn nur wenn konkrete Fehler festgestellt worden sind, können diese Fehler auch gegenüber der Bußgeldstelle und gegenüber dem Amtsgericht gerügt werden. Die Spezialisten von der Dekra verfügen über umfangreiche Sachkunde auf dem Gebiet der 

verkehrsrechtlichen Messverfahren, sie überprüfen auch im Auftrag der Gerichte diese Messverfahren und wir sind der Auffassung, dass genau diese Spezialisten auch für Sie die erforderlichen Prüfarbeiten durchführen sollten! Anderenfalls wäre eine Waffengleichheit im Verhältnis zur Bußgeldstelle und zum Amtsgericht nicht gewährleistet! Für die Kosten dieser Begutachtung kommt die Rechtsschutzversicherung auf, wir übernehmen für Sie die Deckungsschutzanfrage und die Abwicklung mit der Rechtschutzversicherung und wir beauftragen für Sie die Spezialisten von der Dekra.Damit gewährleisten wir für Sie eine bestmögliche und wirksame Verteidigung in Ihrem Bußgeldverfahren und wir erzielen für Sie da